ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Carsharing-Angebots der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG über die Plattform MOQO
Gültig ab 15.09.2023
1. Vertragsgegenstand; Geltungsbereich
1.1. SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG („Anbieter“) bietet Nutzern der von der Digital Mobility Solutions GmbH („DMS“) betriebenen Plattform MOQO („Plattform“; die Nutzer der Plattform jeweils einzeln oder gemeinsam „Nutzer“) nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) an, ihnen den Gebrauch von Selbstfahrermitfahrzeugen des Anbieters („Fahrzeugen“) gegen Entgelt zu gewähren.
1.2. Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und Nutzern, die Einzelmietverträge über Fahrzeuge nach Maßgabe dieser AGB mit dem Anbieter durch Nutzung der Plattform schließen wollen. Die AGB regeln insbesondere die Buchung, Gebrauchsüberlassung und Nutzung der auf der Plattform zur Anmietung angebotenen Fahrzeuge des Anbieters. Diese AGB gelten nicht für Mietverträge, die nicht unter Nutzung der Plattform geschlossen werden.
1.3. Diese AGB gelten nicht für die Geschäftsbeziehung der Nutzer zu DMS. DMS betreibt lediglich die Plattform und bietet selbst keine Fahrzeuge an.
2. Buchungs- und Nutzungsberechtigung; Fahrerlaubnis; Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte
2.1. Die Buchung von Fahrzeugen auf der Plattform setzt generell voraus, dass der Nutzer
a. eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person ist;
b. sich für die Nutzung der Plattform registriert hat und über ein Nutzerkonto verfügt;
c. über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, die ihn zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt;
d. die Fahrerlaubnis durch DMS, den Anbieter oder eine legitimiert beauftragte Person im Rahmen der jeweils angebotenen Verfahren (online, d. h. unter Nutzung einer Softwareapplikation, oder offline, d. h. stationär) überprüft wurde. Diese Überprüfung unterliegt einer regelmäßigen Wiederholung. Kommt der Nutzer dieser (Wieder-) Überprüfung bis zum Fristablauf nicht nach, so wird sein Nutzerkonto ab dem Fristablauf inaktiv geschaltet (d. h. Fahrzeugnutzungen sind durch den Nutzer nicht mehr möglich). Sobald der Nachweis wieder erbracht wurde, wird das Nutzerkonto umgehend wieder aktiviert. Vergeht ein Zeitraum von sechs Monaten nach Ablauf der Frist, ohne dass ein neuer Nachweis erbracht wurde, so wird das Nutzerkonto gelöscht und etwaige Restguthaben eingezogen.
Im Übrigen sind die Anforderungen der Versicherungsbedingungen zu beachten; diese werden dem Nutzer im Rahmen des Buchungsprozesses vor Vertragsschluss auf der Plattform angezeigt.
2.2. Die erste Aktivierung eines Nutzerkontos erfolgt mittels erstmaliger Registrierung, die einer (einmaligen) Gebühr seitens des Anbieters unterliegt. Diese Registrierungsgebühr wird während des Registrierungsprozesses angezeigt und mit dessen vollständigen Abschluss durch den Nutzer akzeptiert, sofort erhoben und über die vom Nutzer hinterlegten Zahlungsdaten eingezogen. Scheitert der Einzug der Registrierungsgebühr (z. B. durch fehlerhafte Eingabe der Zahlungsdaten), wird das Nutzerkonto deaktiviert oder gelöscht.
2.3. Eine Buchung ist nicht zulässig, soweit der Nutzer die in 2.1. sowie den Versicherungsbedingungen genannten Anforderungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt. Soweit die jeweils einschlägigen Anforderungen nicht erfüllt sind, kann dies dazu führen, dass Versicherungsschutz nicht oder nur eingeschränkt besteht.
2.4. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Nutzers im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten (Beauftragte/berechtigte Dritte) die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Nutzer hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Nutzer muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften).
2.5. Der Nutzer hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Fahrer die in diesem Dokument beschriebenen Bedingungen erfüllen bzw. einhalten, insbesondere Ziffer 2.1..
2.6. Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Nutzers für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren. Der Führerschein muss vom Nutzer bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
2.7. Die wesentlichen Merkmale des Mietvertrags werden dem Nutzer im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt. Diese AGB sowie die Versicherungsbedingungen können vom Nutzer vor Vertragsschluss auf der Plattform abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.
3. Buchung und Vertragsschluss; Ausschluss des Widerrufsrechts von Verbrauchern;
3.1. Zur Buchung von Fahrzeugen auf der Plattform hat der Nutzer das gewünschte Fahrzeug auszuwählen, den gewünschten Mietzeitraum durch Eingabe der entsprechenden Daten auf der Buchungsseite festzulegen und den Buchungsvorgang durch anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ abzuschließen. Vor Abschluss der Buchung durch anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ kann der Nutzer seine Angaben auf etwaige Eingabefehler untersuchen und ggf. durch Eingabe anderer Daten berichtigen. Durch anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ wird das Buchungsformular an den Anbieter versendet. Das Buchungsformular kann nur abgesendet werden, wenn der Nutzer sich hierin durch verschieben der hierfür vorgesehenen Schaltfläche mit der Geltung dieser AGB und der Versicherungsbedingungen einverstanden erklärt hat. In der Übersendung des Buchungsformulars liegt ein Angebot des Nutzers an den Anbieter auf Abschluss eines Mietvertrags über das jeweilige Fahrzeug nach Maßgabe dieser AGB.
3.2. Der Zugang der Buchung wird dem Nutzer auf der Plattform bestätigt („Zugangsbestätigung“).
3.3. Der Nutzer wird über die Annahme seines Angebots durch den Anbieter („Buchungsbestätigung“) auf der Plattform informiert.
3.4. Mit Annahme durch den Anbieter kommt ein entgeltlicher Fahrzeugmietvertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer zustande. Mit Vertragsschluss werden dem Nutzer diese AGB, die Versicherungsbedingungen sowie weitere Kundeninformationen (z. B. die Vertragsdaten) in Textform auf der Plattform angezeigt und können in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.
3.5. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von dem Anbieter nicht gespeichert und ist dem Nutzer im Nutzerkonto auf der Plattform nicht zugänglich.
3.6. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall steht dem Nutzer gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.
4. Stornierungen
4.1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen.
4.2. Der Nutzer kann jede Buchung bis 2 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug umbuchen. Der Anbieter behält sich vor, die Vorabreservierungszeit zu ändern. Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Buchung des jeweiligen Fahrzeugs zustande.
4.3. Bei einer Stornierung weniger als 2 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt wird eine Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste berechnet. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.
5. Pflichten des Nutzers; Nutzungsbeschränkungen
5.1. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übernahme vom Anbieter auf vorhandene Verunreinigungen sowie Mängel und Schäden zu überprüfen; diese sind in der App zu dokumentieren.
5.2. Der Nutzer hat das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und auf eine materialschonende, rücksichtsvolle und umweltverträgliche Nutzung zu achten. Er hat ausgehändigte Anweisungen, Handbücher, Herstellervorgaben, technische Vorschriften sowie die Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu beachten.
5.3. Dem Nutzer ist es außerdem untersagt, in den Fahrzeugen zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten.
5.4. Im Falle einer Beförderung von (Klein-) Kindern sind erforderliche Sitzplatzerhöhungen bzw. Kindersitzvorrichtungen zu verwenden und die Herstellerhinweise (insb. zur Montage von Babyschalen) zu beachten.
5.5. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Transport von Tieren untersagt.
5.6. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche einschlägige straßenverkehrsrechtliche Regelungen zu beachten und für die Dauer der Fahrzeugnutzung die einem Fahrzeughalter und -führer obliegenden Pflichten im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu übernehmen. Bei winterlichen Verhältnissen darf das Fahrzeug zu Fahrten nur genutzt werden, soweit es über eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung, insbesondere über die erforderliche Bereifung verfügt.
5.7. Der Nutzer ist darüber hinaus verpflichtet,
a. sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird. Insbesondere eine Sichtprüfung der Reifen sowie der Fahrzeugbeleuchtung (einschließlich Fahrtrichtungsanzeiger) ist vorzunehmen;
b. sicherzustellen, dass ein Ladekabel im Fahrzeug vorhanden ist, soweit es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt;
c. den Ölstand und den Reifendruck bei Fahrtantritt und in regelmäßigen Abständen während des Mietzeitraums zu prüfen und zu korrigieren, soweit erforderlich;
d. das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern und sich bei Verlassen des Fahrzeugs zu vergewissern, dass die Feststellbremse betätigt wurde, Türen, Fenster, Kofferraum und ein etwaig vorhandenes Schiebedach oder Verdeck vollständig geschlossen sind, das Lenkradschloss eingerastet und die Beleuchtung des Fahrzeugs ausgeschaltet ist, mit Ausnahme einer straßenverkehrsordnungsrechtlich vorgeschriebenen Warn-, Stand- oder Parkbeleuchtung;
e. im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte das Fahrzeug unverzüglich anzuhalten, die Fehlerursache zu identifizieren und – soweit dem Nutzer möglich und zumutbar – zu beheben (z. B. durch Nachfüllen von Betriebsstoffen wie Motoröl, Bremsflüssigkeit oder Kühlwasser); soweit die Warnleuchte auf einen technischen Defekt oder einen Fahrzeugmangel hinweist, hat der Nutzer den Anbieter unverzüglich und vor einer Fehlerbehebung zu kontaktieren;
f. bei jeder Fahrt mit dem Fahrzeug einen gültigen Führerschein und den Fahrzeugschein mitzuführen.
g. Fundsachen dem Anbieter zu melden und an der oben angegebenen Adresse abzugeben; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.
5.8. Dem Nutzer ist es untersagt, das Fahrzeug
a. abweichend von den Regelungen in Ziffer 2.3. anderen Personen zu überlassen;
b. zur gewerblichen Personenbeförderung, zur Weitervermietung, für Werbemaßnahmen oder zu sonstigen gewerblichen Zwecken zu nutzen;
c. unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder solchen Medikamenten zu führen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können; es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰;
d. zu rechtswidrigen Zwecken, insbesondere zur Begehung von (Steuer-) Straftaten zu nutzen;
e. außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs, für Motorsportveranstaltungen oder deren Vorbereitung, zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, auf Rennstrecken oder zur Teilnahme an Wettrennen, für Fahrzeugtests, zu Fahrschulübungen, Fahrsicherheitstrainings oder Geländefahrten (d. h. Fahrten abseits befestigter Straßen) zu benutzen;
f. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen zu nutzen, mit Ausnahme der Beförderung solcher Stoffe in haushaltsüblichen Mengen;
g. zum Transport von Gegenständen oder Stoffen zu verwenden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Größe oder Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen oder das Fahrzeug, insbesondere dessen Innenraum, beschädigen können;
h. zum Transport von Tieren zu nutzen;
i. für Fahrten außerhalb Deutschlands zu verwenden;
j. zum Ziehen von Anhängern zu verwenden, es sei denn, der Anbieter hat hierzu seine vorherige Zustimmung erteilt;
k. grob zu verschmutzen oder Abfälle im Fahrzeug zurückzulassen;
l. technisch oder optisch (Lack, Klebefolien, etc.) zu verändern, eigenmächtig ohne die vorherige Zustimmung des Anbieters Reparaturen oder Umbauten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen bzw. das Fahrzeug in sonstiger Weise zu manipulieren, soweit nicht zur Abwehr von Gefahren erforderlich.
Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verbote ist der Anbieter berechtigt, den Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Fahrzeugnutzung vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen und das Kundenkonto des Nutzers zu sperren.
5.9. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen darf das Fahrzeug vom Nutzer nur in Länder verbracht werden, in denen gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz besteht.
6. Laufzeit des Nutzungsvertrages, Kündigung, Sperre
6.1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags, insbesondere wegen schwerwiegenden Vertragsverstößen (z. B. erhebliches Überschreiten der Buchungszeit, Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen) bleibt unberührt.
6.2. Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen des Nutzers einschließlich Zahlungsverzug bzgl. früherer Nutzungen, kann der Anbieter den Nutzer mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder dauerhaft von der Fahrzeugnutzung ausschließen. Der Ausschluss wird dem Nutzer unverzüglich mitgeteilt.
7. Versicherungsbedingungen; Haftung des Nutzers; Selbstbeteiligung des Nutzers
7.1. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Selbstbeteiligung für den Nutzer beträgt 300,00 Euro. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.
7.2. Die wesentlichen Merkmale des jeweils bestehenden Versicherungsschutzes, einschließlich der Höhe des Selbstbehaltes, werden dem Nutzer vor Vertragsabschluss im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt. Diese können vom Nutzer in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.
7.3. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung.
7.4. Für Schäden, die der Nutzer oder seine Mitfahrer vorsätzlich herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
7.5. Sofern dem Anbieter im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 2 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.
7.6. Der Nutzer haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von dem Anbieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Anbieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Anbieter richten, erhält der Anbieter pro Fall eine Aufwandspauschale wie in der Preisliste angegeben, es sei denn der Nutzer weist nach, dass dem Anbieter ein geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
7.7. Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jegliche Schäden, die auf Grund einer nicht vorgesehenen Nutzung des Fahrzeugs entstehen (vgl. insbesondere § 7 Absatz 3, § 18 Absatz 1 StVG).
7.8. Verletzt der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 5 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Nachweis erbringt, dass dem Anbieter durch die Pflichtverletzung des Nutzers kein Nachteil oder Schaden entstanden ist.
7.9. Im Übrigen haftet der Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.10. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.
8. Entgelte und Zahlungsbedingungen
8.1. Das vom Nutzer zu zahlende Entgelt ist nutzungsabhängig und hängt vom gewählten Fahrzeug, dem Mietzeitraum sowie gegebenenfalls der Laufleistung während der Nutzung ab. Die Höhe des vom Nutzer geschuldeten Entgelts kann daher erst bei Rückgabe des Fahrzeugs bestimmt werden. Die Kosten für die während des Mietzeitraums durch den Gebrauch des Fahrzeugs verbrauchten Kraft-, Schmier- und andere notwendige Betriebsstoffe sind in dem vom Nutzer geschuldeten Entgelt enthalten.
8.2. Die für die Berechnung des Entgelts jeweils geltenden Preise sowie sonstige Gebühren (einschließlich etwaiger Schadenspauschalen) werden dem Nutzer vor Vertragsschluss im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt und können in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Soweit nicht abweichend angegeben, verstehen sich alle auf der Plattform angezeigten Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter ist berechtigt, die Preisliste jederzeit für die Zukunft zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
8.3. Das vom Nutzer geschuldete Entgelt wird nach Rückgabe des Fahrzeugs berechnet und nach Zugang einer Abrechnung auf der Plattform zur Zahlung fällig. Rechnungen können dem Nutzer auch in elektronischer Form übermittelt werden.
8.4. Zahlungen sind vom Nutzer mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich unter Verwendung der auf der Plattform unterstützten Zahlungsarten zu leisten. Insoweit gelten die auf der Plattform im Buchungsprozess angezeigten Vertrags- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Diese können zudem unter folgendem Link abgerufen werden: stripe.com/de/legal.
8.5. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass im Nutzerkonto zutreffende und vollständige Bankdaten (insbesondere korrekte Kreditkartendaten und/oder IBAN) hinterlegt sind. Im Falle von Änderungen oder Unrichtigkeiten der im Nutzerkonto hinterlegten Bankdaten, sind diese vom Nutzer unverzüglich zu aktualisieren bzw. nach Kenntnisnahme der Unrichtigkeit zu korrigieren. Eine Korrektur oder Aktualisierung der Daten kann im Nutzerkonto auf der Plattform vorgenommen werden. Soweit dem Nutzer eine Aktualisierung oder Korrektur der Daten im Nutzerkonto auf der Plattform nicht möglich sein sollte, hat er die aktualisierten bzw. im Falle von Unrichtigkeiten korrigierten Daten per E-Mail an support@moqo.de zu übermitteln.
8.6. Kommt der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Zahlungsaufforderungen nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, ein Unternehmen gebührenpflichtig zu Lasten des Zahlungspflichtigen Nutzers mit dem Inkasso der ausstehenden Zahlung(-en) zu beauftragen. Einhergehend mit diesem Vorgang wird das Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft deaktiviert.
8.7. Dem Nutzer können im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung Kosten entstehen, die seitens Dritter (z. B. Internet-Service- Providern, Telekommunikationsanbietern) erhoben werden. Hierzu zählen insbesondere Kosten für die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform. Diese Kosten werden nicht von dem Anbieter erhoben und können daher nicht beziffert werden.
9. Fahrzeugübergabe und -rückgabe; Protokoll; verspätete Rückgabe; Pflichten des Nutzers im Zusammenhang mit der Entziehung oder Beschränkung seines Führerscheins sowie verhängten Fahrverboten
9.1. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übernahme von dem Anbieter auf vorhandene Verunreinigungen sowie Mängel und Schäden zu überprüfen; diese sind in der App (Ziffer 9.4.) zu dokumentieren.
9.2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt
a. die Übergabe des Fahrzeugs an den Nutzer zu Beginn des Mietzeitraums an dem von dem Anbieter auf der Plattform mitgeteilten Standort. Der Anbieter ist berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern, solange und soweit der Nutzer offensichtlich fahruntüchtig (z. B. infolge von Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss, insbesondere durch Drogenkonsum) oder auf Grund seiner körperlichen Verfassung zur Führung des Fahrzeugs offensichtlich ungeeignet ist oder über keine gültige, zum Führen des Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland berechtigende Fahrerlaubnis verfügt. Die Rechtsfolgen richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen;
b. die Rückgabe des Fahrzeugs indem der Nutzer das Fahrzeug an der Entnahmestation entsprechend der Straßenverkehrsordnung abstellt, das Fahrzeug an der Ladestation anschließt, den Fahrzeugschlüssel und die Ladekarte in der dafür vorgesehenen Box im Fahrzeug hinterlegt und den Buchungsvorgang durch das Verschließen des Fahrzeugs per Smartphone-Applikation beendet. Falls die Beendigung des Buchungsvorgangs fehlschlägt, weil keine Mobilfunkverbindung hergestellt werden kann, muss der Nutzer einen erneuten Beendigungsversuch unternehmen. Verlässt der Nutzer das Fahrzeug ohne ordnungsgemäße Beendigung des Nutzungsvorgangs, so laufen der Nutzungsvertrag und die Berechnung der Nutzungsgebühr weiter. Die Rückgabeverpflichtung des Nutzers umfasst neben dem Fahrzeug auch alle sonstigen ihm von dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ausgehändigten Sachen (insbesondere Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugschein und sonstige Fahrzeugdokumente sowie Ausstattungs- und Zubehörgegenstände, z. B. Verbandskasten, Warnwesten und Bordwerkzeug).
9.3. Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt insbesondere Folgendes voraus:
a. Das Fahrzeug befindet sich innen und außen in einem sauberen Zustand. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand zurückgegeben oder befinden sich Abfälle irgendwelcher Art im Fahrzeug, hat der Nutzer die Reinigungskosten gemäß aktueller Preisliste zu tragen. Die vom Nutzer zu tragenden Kosten sind niedriger bzw. höher, wenn der Nutzer nachweist, dass der Anbieter einen geringeren Aufwand hat, oder der Anbieter nachweist, dass der tatsächliche Aufwand höher war.
b. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert und per Smartphone-Applikation verschlossen werden. Insbesondere müssen Türen, Fenster, Verdeck und Schiebedach verschlossen, das Lenkradschloss eingerastet und die Lichter ausgeschaltet werden.
c. Das Fahrzeug wird mit sämtlichen überlassenen Dokumenten einschließlich Ladekarten, Parkkarten und Fahrzeugschlüsseln in der dafür vorgesehenen Ablage (Box) zurückgegeben.
d. Es fehlen keine Ausstattungs- und Zubehörgegenstände des Fahrzeugs.
9.4. Der Nutzer vergewissert sich, dass das Ladekabel korrekt angesteckt wurde und der Ladevorgang an der Ladestation startet (Fahrzeugdisplay zeigt die geschätzte Restzeit bis zur Vollladung an). Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass bei der Rückgabe des Fahrzeugs der Ladestand mindestens dem im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigten Mindestwert entspricht.
9.5. Vorbehaltlich der Regelungen dieser Ziffer 9 sind die Parteien verpflichtet, bei der Übergabe sowie bei der Rückgabe des Fahrzeugs den jeweils einschlägigen Teil des auf der Plattform bereitgestellten digitalen Protokolls („Protokoll“) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Insbesondere sind bei der Übergabe vorhandene sowie während des Mietzeitraums entstandene Schäden im Protokoll zu dokumentieren. Vor diesem Hintergrund hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm für das Ausfüllen des Protokolls genutzte mobile Endgerät bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs funktionsfähig ist, über eine zur Vervollständigung des Protokolls ausreichende Energieversorgung verfügt und zur Übermittlung des Protokolls bei bestehender Netzabdeckung mit dem Internet verbunden werden kann.
9.6. Soweit es den Parteien – gleich aus welchem Grund – nicht möglich ist, das Protokoll auszufüllen, zu bestätigen oder abzusenden, ist ein schriftliches Übergabe- und Schadensprotokoll anzufertigen.
9.7. Kommt es nicht zu einer Einigung über den Zustand des Fahrzeuges einschließlich etwaiger vorhandener Schäden, Mängel und deren Bewertung, beauftragt der Anbieter ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit der Feststellung des Fahrzeugzustandes und des etwaigen Minderwertes. Die Kosten des Sachverständigen-Gutachtens tragen der Nutzer und der Anbieter zu gleichen Teilen. Das Sachverständigengutachten ist als Schiedsgutachten für beide Vertragsparteien verbindlich. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg im Übrigen nicht ausgeschlossen.
9.8. Kann der Nutzer den vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Nutzer nicht eingehalten werden, ist der Nutzer verpflichtet, den Kundenservice zu benachrichtigen. Außerdem ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit gemäß Ziffer 9.8. in Rechnung zu stellen.
9.9. Wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht innerhalb von 15 Minuten nach Ablauf der Buchungszeit ordnungsgemäß abstellt und den Buchungsvorgang beendet, wird dem Nutzer der Nutzungspreis weiter berechnet. Zusätzlich ist der Anbieter berechtigt, eine Gebühr gemäß aktueller Preisliste zu erheben. Der Anbieter ist von der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen.
9.10. Ggf. vorhandene Anmietstationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen sowie Parksperren aufzustellen.
9.11. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter auf ein zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs gegen ihn verhängtes Fahrverbot, die vorläufige oder endgültige Entziehung seiner Fahrerlaubnis oder eine Einziehung (einschließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder Beschlagnahme) seines Führerscheins unaufgefordert hinzuweisen. Im Übrigen ist der Nutzer verpflichtet, Fahrten mit dem gemieteten Fahrzeug nur zu unternehmen, solange er über eine gültige, zum Führen des Fahrzeugs berechtigende Fahrerlaubnis verfügt und kein Fahrverbot gegen ihn im Mietzeitraum besteht. Über eine während des Mietzeitraums erfolgte Entziehung oder Beschränkung seiner Fahrerlaubnis, eine Einziehung (einschließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder Beschlagnahmung) seines Führerscheins oder ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot hat der Nutzer den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ab dem Eintritt und für die Dauer des Vorliegens eines vorgenannten Umstands ist es dem Nutzer untersagt, das Fahrzeug zu führen.
10. Laden des Fahrzeugs; Ladekarten; Vertragsstrafe bei missbräuchlicher Verwendung
10.1. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Ladekarte ausgestattet. Das Fehlen der Ladekarte ist vor Fahrtantritt zu melden. Der Nutzer verpflichtet sich, die Ladekarte ausschließlich zur Aufladung des genutzten Fahrzeugs zu verwenden.
10.2. Das Laden der Elektrofahrzeuge kann an der jeweiligen Entnahmestation oder an allen Ladesäulen des Verbundnetzes ladenetz.de (www.swk-kl.de/ladekarte) geschehen.
10.3. Der Anbieter behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Ladekarte/Tankkarte den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Der Nutzer verpflichtet sich unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall der vertragswidrigen Verwendung der Ladekarte/Tankkarte zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preisliste, es sei denn der Nutzer weist nach, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist; der Anbieter ist von der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen.
11. Verhalten bei Pannen, Unfällen, Diebstahl sowie sonstigen Schadens- und Verlustfällen
11.1. Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder der Zerstörung des Fahrzeuges sowie in sonstigen Schadens- oder Verlustfällen, unverzüglich den Anbieter sowie die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden sowie bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Ferner hat der Nutzer bei einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör sowie im Falle des Einbruchs in das Fahrzeug oder einer sonstigen Beschädigung durch Unbekannte (insbesondere Vandalismus) unverzüglich nach Information des Anbieters Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen, angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen werden.
11.2. Bei einem Unfall darf der Nutzer sich vor Abschluss der (polizeilichen) Unfallaufnahme nicht vom Unfallort entfernen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist oder dies andernfalls ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen würde. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich der Nutzer vom Unfallort wegen eigener oder fremder unfallbedingter Verletzung oder sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigungen vom Unfallort entfernt. Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses, insbesondere das Anerkenntnis von gegnerischen Ansprüchen bzw. die Vornahme von Zahlungsleistungen oder sonstigen schadens- bzw. schuldanerkennenden Handlungen, welche zu Lasten des Anbieters wirken und einer Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorgreifen, ist dem Nutzer vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
11.3. Der Nutzer hat den Eintritt eines in Ziffer 11.1. genannten Ereignisses in angemessenem Umfang zu dokumentieren, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Im Schadensfall (z. B. Unfall) umfasst dies die Anfertigung einer Skizze sowie die Aufnahme der Namen und Anschriften aller an einem Unfall beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Am Fahrzeug entstandene Schäden sind – möglichst durch die Anfertigung von Lichtbildaufnahmen – zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Anbieter unverzüglich zu übermitteln, soweit einschlägig unter Mitteilung des polizeilichen Aktenzeichens.
11.4. Der Nutzer hat im Schadenfall sowie bei Pannen – soweit möglich – vor dem Einleiten von Abschlepp-, Reparatur- oder ähnlichen Maßnahmen unverzüglich den Anbieter zu informieren und die Einleitung von derartigen Maßnahmen mit ihm abzustimmen. Dies gilt nicht in Notfällen oder in sonstigen Fällen, in denen die Umstände ein sofortiges Handeln gebieten. In diesen Fällen ist der Anbieter unverzüglich im Anschluss zu informieren.
11.5. Im Übrigen hat der Nutzer in einem Schaden- oder Verlustfall sowie bei Pannen die ihm nach den Versicherungsbedingungen obliegenden Verhaltenspflichten zu beachten.
11.6. Auf Verlangen des Anbieters hat der Nutzer das von dem Anbieter überlassene Schadensformular vollständig auszufüllen und unterschrieben an den Anbieter zurückzusenden. Geht innerhalb einer angemessenen Frist keine schriftliche Schadensmeldung bei dem Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem Nutzer in Rechnung stellen.
11.7. Der Anbieter entscheidet darüber, ob und wie nach einem Schadenseintritt das Vertragsverhältnis fortgesetzt oder beendet wird.
11.8. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall dem Anbieter zu.
11.9. Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Nutzer die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter vor, dem Nutzer alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten.
11.10. Der Anbieter kann dem Nutzer für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Nutzer teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß Preisliste berechnen, soweit der Nutzer dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12. Technikereinsatz
Verursacht der Nutzer einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln, werden dem Nutzer Kosten gemäß Preisliste in Rechnung gestellt, sofern der Nutzer keinen geringeren Aufwand nachweist. Der Anbieter kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens verlangen, wenn der Anbieter nachweist, dass der Schaden höher ist als die in der Preisliste aufgeführten Kosten.
13. Haftung des Anbieters
13.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregelt.
13.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z. B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 1. Alternative BGB wird ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2. und 13.3. geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3. geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Fall eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Absatz 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist für den Nutzer auf der Website des Anbieters unter folgendem Link abrufbar:
https://emil.swk-kl.de/datenschutz
Weitere Informationen zur Verwendung der Nutzerdaten über die Plattform MOQO erhalten Sie unter:
http://wwo.moqo.de/de/datenschutz
15. Mitteilung von Änderungen
15.1. Eine Korrektur oder Aktualisierung seiner Daten (Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung oder seiner Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) kann der Nutzer im Nutzerkonto auf der Plattform vornehmen. Soweit dem Nutzer eine Aktualisierung oder Korrektur der Daten im Nutzerkonto auf der Plattform nicht möglich sein sollte, hat er die aktualisierten bzw. im Falle von Unrichtigkeiten korrigierten Daten per E-Mail an kontakt@emil-kl.de zu übermitteln.
15.2. Außerdem hat der Nutzer den Anbieter und DMS unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@emil-kl.de) über die Entziehung oder Beschränkung seiner Fahrerlaubnis oder Einziehung seines Führerscheins (einschließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder Beschlagnahme) im Mietzeitraum zu informieren; gleiches gilt für den Fall, dass gegen den Nutzer im Mietzeitraum ein behördliches oder gerichtliches Fahrverbot verhängt wird.
16. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17. Streitschlichtung
17.1. Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
17.2. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte
Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d. h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.